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Todesfall & Nachlass

Mietvertrag nach einem Todesfall: Fristen und Pflichten der Erben

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Was mit dem Mietvertrag passiert, wenn der Mieter stirbt, und welche Kündigungsfristen das Gesetz vorsieht – allgemein erklärt.

Kurz gesagt: Was mit dem Mietvertrag passiert, wenn der Mieter stirbt, und welche Kündigungsfristen das Gesetz vorsieht – allgemein erklärt.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Mietvertrag und Einzelfall. Lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten, etwa von einer Anwältin, einem Anwalt oder einem Mieterverein.
Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Das überrascht viele Angehörige. Wer sich um die Wohnung kümmern muss, sollte daher früh wissen, was das Gesetz vorsieht, welche Fristen laufen und welche Pflichten bei der Rückgabe bestehen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.

Eintritt von Haushaltsangehörigen (§ 563 BGB)

Lebten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder andere Personen, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt führten, in der Wohnung, können sie nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Sie werden dann selbst Mieter. Möchten sie das nicht, können sie dem Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen.

Fortsetzung mit den Erben (§ 564 BGB)

Tritt niemand nach § 563 BGB ein, wird das Mietverhältnis nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt. Die Erben übernehmen damit die Rechte und Pflichten des Mieters, einschließlich der Mietzahlung.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Sowohl die Erben als auch der Vermieter können das Mietverhältnis dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das muss allerdings innerhalb eines Monats geschehen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass weder ein Eintritt noch eine Fortsetzung nach § 563 BGB erfolgt ist. Den genauen Wortlaut finden Sie in den Quellen. Wer diese Frist verpasst, ist auf die regulären Kündigungsmöglichkeiten angewiesen.

Was in der Praxis wichtig ist

  1. Vermieter informieren: Teilen Sie dem Vermieter den Todesfall zeitnah mit.
  2. Zuständigkeit klären: Wer ist Erbe, tritt jemand ein? Bei Unsicherheit beraten lassen.
  3. Fristen notieren: Die Monatsfrist für die außerordentliche Kündigung im Blick behalten.
  4. Kündigung schriftlich: Am besten nachweisbar zustellen.
  5. Räumung planen: Den Termin so legen, dass die Wohnung zum Mietende zurückgegeben werden kann.

Miete bis zum Ende

Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich Miete zu zahlen. Mit dem Vermieter lässt sich manchmal eine einvernehmliche frühere Beendigung vereinbaren, etwa wenn ein Nachmieter bereitsteht. Halten Sie eine solche Vereinbarung schriftlich fest.

Rückgabe der Wohnung

Zum Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung zurückzugeben. Was genau dabei geschuldet ist – etwa der Zustand und Schönheitsreparaturen –, ergibt sich aus Mietvertrag und Gesetz. In vielen Fällen wird eine geräumte, besenreine Wohnung erwartet. Siehe Was bedeutet besenrein? und Checkliste: Mietwohnung rückgabefertig machen.

Bei der Übergabe

  • Übergabeprotokoll erstellen
  • Zählerstände notieren
  • Alle Schlüssel zurückgeben
  • Neue Adresse für die Kaution und die Betriebskostenabrechnung angeben

Wenn die Zeit knapp wird

Gerade weil die Fristen kurz sein können, ist eine frühe Planung der Haushaltsauflösung wichtig. Sichern Sie zuerst Unterlagen und Erinnerungsstücke, dann lässt sich die Räumung kurzfristig erledigen. Einen Überblick über die Reihenfolge gibt Wohnung nach Todesfall auflösen.

Ausschlagung und Mietvertrag

Wer das Erbe ausschlagen möchte, sollte sich besonders vorsichtig verhalten und vorher beraten lassen. Handlungen rund um die Wohnung können rechtliche Folgen haben. Siehe Wer bezahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Wir räumen termingerecht

Wir richten den Räumungstermin nach Ihrem Mietende aus und übergeben die Wohnung nach Absprache besenrein. Fragen Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 06431 9459011 oder per WhatsApp an 0160 6200 298 an, oder buchen Sie über Termin buchen. Mehr zur Haushaltsauflösung.

Was mit dem Mietvertrag nach dem Tod passiert

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Lebten Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige mit in der Wohnung, können sie nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Andernfalls wird es nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Treten keine Angehörigen ein, können sowohl die Erben als auch der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem der Kündigende vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, dass kein Eintritt erfolgt ist. Die gesetzliche Frist beträgt bei Wohnraum in der Regel knapp drei Monate.

Praktische Folgen für die Räumung

  • Bis zum Ende der Kündigungsfrist ist weiter Miete zu zahlen, meist aus dem Nachlass.
  • Die Wohnung muss bis zum Mietende geräumt und vertragsgemäß zurückgegeben werden.
  • Ein früherer Auszug kann mit dem Vermieter einvernehmlich vereinbart werden, etwa durch einen Aufhebungsvertrag.

Tipps für die Kommunikation mit dem Vermieter

Informieren Sie den Vermieter früh und schriftlich über den Todesfall. Fragen Sie nach einem gemeinsamen Termin für die Übergabe. Viele Vermieter sind bei zügiger Räumung zu einer früheren Vertragsbeendigung bereit. Was bei der Rückgabe zu beachten ist, lesen Sie in der Checkliste zur Mietwohnungsrückgabe.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Mieterverein, eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen

Endet der Mietvertrag mit dem Tod?

Nein. Er wird mit Eintrittsberechtigten oder den Erben fortgesetzt.

Wie schnell müssen Erben kündigen?

Für die außerordentliche Kündigung gilt eine Monatsfrist nach Kenntnis, siehe § 564 BGB.

Müssen Erben bis zum Ende Miete zahlen?

Grundsätzlich ja, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Muss die Wohnung renoviert werden?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Können Sie kurzfristig räumen?

Sprechen Sie uns an; wir planen möglichst passend zu Ihrem Mietende.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.