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Immobilie & Wohnungsübergabe

Was bedeutet besenrein? Anforderungen bei der Wohnungsübergabe

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Gefegter Boden in einer leeren Wohnung

„Besenrein“ steht in vielen Miet- und Kaufverträgen. Was der Begriff nach Rechtsprechung allgemein bedeutet und was nicht.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Vertrag und der Einzelfall. Lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten, etwa von einem Mieterverein oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
„Die Wohnung ist besenrein zu übergeben“ – dieser Satz steht in vielen Miet- und Kaufverträgen. Doch was genau bedeutet besenrein? Muss geputzt werden? Müssen Dübel entfernt werden? Dieser Ratgeber erklärt, was unter dem Begriff allgemein verstanden wird, wo die Grenzen liegen und wie Sie sich gut auf die Übergabe vorbereiten.

Der Begriff im Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Begriff befasst (Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05). Danach bedeutet besenrein im Wesentlichen: Die Räume sind geräumt und grobe Verschmutzungen sind beseitigt. Eine gründliche Reinigung oder Grundreinigung ist damit grundsätzlich nicht gemeint. Den genauen Inhalt der Entscheidung sollten Sie im Zweifel nachlesen oder rechtlich prüfen lassen, denn Verträge können abweichende oder zusätzliche Pflichten enthalten.

Was typischerweise dazugehört

  • Alle beweglichen Gegenstände sind entfernt, auch aus Keller, Dachboden, Balkon und Garage
  • Böden sind gefegt bzw. abgesaugt
  • Grobe Verschmutzungen sind beseitigt
  • Spinnweben und lose Reste sind entfernt
  • Kein Müll, keine Kartons, keine Reste im Treppenhaus oder vor der Tür

Was in der Regel nicht dazugehört

  • Fenster putzen
  • Fliesen und Fugen gründlich reinigen
  • Teppichböden shampoonieren
  • Eine Grundreinigung von Küche und Bad
Achtung: Diese Abgrenzung betrifft nur den Begriff besenrein. Ob zusätzlich Schönheitsreparaturen, Rückbauten oder eine Reinigung geschuldet sind, ergibt sich aus Mietvertrag und Gesetz.

Besenrein ist nicht gleich renoviert

Häufig werden besenrein und renoviert verwechselt. Besenrein betrifft den Zustand nach der Räumung. Ob Wände gestrichen, Löcher geschlossen oder Bodenbeläge erneuert werden müssen, ist eine andere Frage. Prüfen Sie daher den Mietvertrag auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen und lassen Sie unklare Klauseln beraten.

Einbauten und Rückbau

Haben Sie als Mieter eigene Einbauten vorgenommen, etwa eine Küche, Regale, Lampen oder einen Bodenbelag, kann eine Rückbaupflicht bestehen. Klären Sie vorher mit dem Vermieter, was bleiben darf. Hinweise zur Demontage geben Küche demontieren und entsorgen und Teppich und PVC entfernen.

Besenrein beim Immobilienverkauf

Auch in Kaufverträgen wird oft eine besenreine Übergabe vereinbart. Was genau gemeint ist, sollte im Vertrag oder in einer Absprache zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden, etwa ob Keller, Garage und Garten ebenfalls geräumt sein müssen. Siehe Immobilie leer verkaufen.

Vorbereitung auf die Übergabe

  1. Vertrag auf Übergabepflichten prüfen
  2. Alle Räume und Nebenräume räumen
  3. Reste und Sperrmüll rechtzeitig entsorgen
  4. Fegen bzw. saugen, grobe Verschmutzungen entfernen
  5. Zählerstände notieren
  6. Übergabeprotokoll erstellen und unterschreiben
  7. Alle Schlüssel übergeben
Eine vollständige Liste bietet Checkliste: Mietwohnung rückgeben ohne Ärger.

Typische Streitpunkte vermeiden

  • Vergessene Kellerabteile oder Dachbodenverschläge
  • Reste auf dem Balkon oder in der Garage
  • Unklare Absprachen zu Einbauten
  • Fehlendes Übergabeprotokoll
Fotos aller Räume am Übergabetag helfen, den Zustand zu dokumentieren.

Unsere Leistung

Wir räumen vollständig und übergeben nach Absprache besenrein. Was genau zum Auftrag gehört, halten wir im Angebot fest, siehe Festpreis-Entrümpelung: Was ist enthalten? Fragen Sie über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06431 9459011 an, oder buchen Sie über Termin buchen. Mehr zu Wohnungsräumung Kosten.

Häufige Fragen

Muss ich bei besenrein Fenster putzen?

Nach allgemeinem Verständnis in der Regel nicht, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Gehört der Keller dazu?

Ja, auch Nebenräume sollten geräumt sein.

Ist besenrein dasselbe wie renoviert?

Nein. Renovierungspflichten ergeben sich aus dem Vertrag.

Müssen Dübel entfernt werden?

Das hängt von Vertrag und Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten.

Übergeben Sie besenrein?

Ja, nach Absprache.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05 (besenreine Rückgabe)