1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Müller Gebäudeservice GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs- und Entsorgungsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
-Entrümpelung von Wohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten
- Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen
- Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
- Demontage einfacher Einbauten (z. B. Möbel, Küchenbestandteile)
- Transport und fachgerechte Entsorgung
- besenreine Übergabe der geräumten Objekte (sofern vereinbart)
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
-schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden oder
- schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder
- Beginn der Leistungsausführung.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Vergütung erfolgt nach:
Festpreis oder
Aufwand gemäß Angebot.
4.3 Zusatzleistungen (z. B. Sonderentsorgung, Mehraufwand, zusätzliche Arbeitszeit) werden gesondert berechnet.
4.4 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Leistungserbringung
5.1 Der Anbieter führt die Arbeiten fachgerecht und sorgfältig aus.
5.2 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. extreme Wetterbedingungen, Verkehrsprobleme, behördliche Maßnahmen) berechtigen zur Terminverschiebung.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass:
-freier Zugang zu den Räumlichkeiten besteht
- erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) vorliegen, sofern nicht anders vereinbart
- Strom und ggf. Aufzüge funktionsfähig sind
6.2 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen, die nicht entsorgt werden sollen.
6.3 Für nicht gekennzeichnete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
7. Entsorgung
7.1 Die Entsorgung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Gefährliche Stoffe (z. B. Asbest, Chemikalien, Farben, Batterien) müssen vorab gemeldet werden und werden nur nach gesonderter Vereinbarung entsorgt.
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für:
- versteckte Wertgegenstände
- bereits beschädigte oder instabile Gegenstände
- Schäden durch nicht erkennbare bauliche Mängel
9. Stornierung / Rücktritt
9.1 Der Kunde kann den Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren.
9.2 Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 7 Tage vor Termin: kostenfrei
- 6–2 Tage vor Termin: 50 % des Auftragswerts
- weniger als 48 Stunden: 100 % des Auftragswerts
9.3 Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
10. Eigentumsübertragung und Verwertung
10.1 Mit Beginn der Entrümpelungsarbeiten gehen alle zur Räumung vorgesehenen Gegenstände, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der Müller Gebäudeservice GmbH über.
10.2 Der Auftraggeber versichert, dass er allein verfügungsberechtigt über die zu räumenden Gegenstände ist und keine Rechte Dritter (insbesondere von Miteigentümern, Erben, Vermietern oder sonstigen Berechtigten) entgegenstehen.
10.3 Der Auftraggeber stellt die Müller Gebäudeservice GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Entfernung, Verwertung oder Entsorgung der Gegenstände geltend gemacht werden.
10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die übernommenen Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, weiterzuverkaufen, zu spenden oder zu entsorgen.
10.5 Eine Vergütung oder Anrechnung für verwertbare Gegenstände erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vorab schriftlich vereinbart wurde.
10.6 Vom Auftraggeber ausdrücklich bezeichnete Gegenstände sind von der Eigentumsübertragung ausgenommen und dürfen nicht entfernt werden.
11. Gewährleistung
11.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten anzuzeigen.
11.2 Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO) verarbeitet.
12.2 Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
13. Widerrufsrecht (für Verbraucher)
13.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
13.2 Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn:
- der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- die Leistung vollständig erbracht wurde.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
15.2 Es gilt die jeweils gesetzliche Regelung.