Immobilie & Wohnungsübergabe
Checkliste: Mietwohnung rückgeben ohne Ärger
Von der Kündigung bis zur Schlüsselübergabe: Diese Checkliste hilft bei der Rückgabe einer Mietwohnung.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und der Einzelfall.
Die Rückgabe einer Mietwohnung ist der letzte Schritt eines Mietverhältnisses – und nicht selten der Moment, in dem Streit entsteht. Vergessene Kellerabteile, unklare Renovierungspflichten oder fehlende Protokolle können die Rückzahlung der Kaution verzögern. Diese Checkliste führt Sie von der Kündigung bis zur Schlüsselübergabe.
Phase 1: Kündigung und Planung
- Kündigung schriftlich und fristgerecht abschicken, Zugang nachweisbar machen
- Für Mieter gilt in der Regel die gesetzliche Frist nach § 573c BGB, sofern nichts für Mieter Günstigeres vereinbart ist
- Mietvertrag auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Rückbau und Reinigung prüfen
- Unklare Klauseln beraten lassen, etwa beim Mieterverein
- Übergabetermin mit dem Vermieter frühzeitig vereinbaren
Phase 2: Vorabbesichtigung
Manche Vermieter bieten eine Vorabbesichtigung an. Dabei lässt sich klären, welche Arbeiten erwartet werden, ob Einbauten bleiben dürfen und ob ein Nachmieter Gegenstände übernehmen möchte. Halten Sie Absprachen schriftlich fest.
Phase 3: Ausräumen
- Alle Wohnräume
- Keller, Dachboden, Abstellräume
- Balkon, Terrasse, Gartenanteil
- Garage oder Stellplatz
- Fahrradkeller und Gemeinschaftsräume
Gerade Nebenräume werden gern vergessen. Reste im Gemeinschaftskeller können zu Nachforderungen führen. Planen Sie Sperrmüll oder eine Entrümpelung rechtzeitig, denn Abholtermine sind nicht immer kurzfristig verfügbar. Siehe Sperrmüll oder Entrümpelungsfirma?
Phase 4: Rückbau und Reparaturen
- Eigene Einbauten entfernen, sofern vereinbart oder geschuldet
- Selbst verlegte Bodenbeläge prüfen
- Lampen, Regale und Halterungen abbauen
- Dübellöcher nach Vertrag und Absprache behandeln
- Schönheitsreparaturen nur durchführen, wenn sie wirksam vereinbart sind
Hinweise geben Küche demontieren und entsorgen und Teppich und PVC entfernen.
Phase 5: Reinigung
Mindestens wird meist eine besenreine Übergabe erwartet: geräumt, gefegt, grobe Verschmutzungen beseitigt. Ob mehr geschuldet ist, ergibt sich aus dem Vertrag. Was besenrein bedeutet, erklärt Was bedeutet besenrein?
Phase 6: Am Übergabetag
- Gemeinsamer Rundgang durch alle Räume
- Übergabeprotokoll mit Mängeln oder ausdrücklich „ohne Mängel“
- Zählerstände für Strom, Wasser, Gas, Heizung notieren
- Fotos aller Räume zur eigenen Dokumentation
- Alle Schlüssel zählen und übergeben, auch Keller- und Briefkastenschlüssel
- Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen, Kopie behalten
Phase 7: Nach der Übergabe
- Neue Adresse für Kaution und Betriebskostenabrechnung mitteilen
- Versorger ab- bzw. ummelden
- Post nachsenden lassen
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Sonderfälle
Nach einem Todesfall gelten besondere Regeln für den Mietvertrag, siehe Mietvertrag nach einem Todesfall. Wer nicht vor Ort sein kann, findet Hinweise in Haushaltsauflösung aus der Ferne.
Typische Fehler
- Kündigungsfrist falsch berechnet
- Nebenräume vergessen
- Kein Protokoll
- Sperrmüll zu spät angemeldet
- Absprachen nur mündlich
Wir räumen termingerecht
Wir räumen Ihre Wohnung inklusive Nebenräumen und übergeben nach Absprache besenrein, abgestimmt auf Ihren Übergabetermin. Fragen Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 06431 9459011 oder per WhatsApp an 0160 6200 298 an, oder buchen Sie über Termin buchen. Mehr zu Wohnungsräumung Kosten.
Häufige Fragen
Wie lange vorher sollte ich planen?
Spätestens mit Beginn der Kündigungsfrist.
Muss ich renovieren?
Nur wenn es wirksam vereinbart ist. Lassen Sie sich beraten.
Was gehört ins Protokoll?
Zustand der Räume, Mängel, Zählerstände, Schlüssel.
Räumen Sie auch den Keller?
Ja, nach Absprache alle Nebenräume.
Kann jemand anderes die Übergabe machen?
Ja, eine bevollmächtigte Person.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?
Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.