Pflegeheim & Lebensveränderungen
Umzug ins Pflegeheim: Was passiert mit der Wohnung?
Beim Umzug ins Pflegeheim muss oft die bisherige Wohnung aufgelöst werden. So planen Sie Auswahl, Kündigung und Räumung.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Mietrecht, Betreuung oder Finanzierung der Pflege wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, eine Anwältin oder einen Anwalt.
Der Umzug in ein Pflegeheim ist für die betroffene Person und ihre Angehörigen ein großer Schritt. Neben allen organisatorischen und emotionalen Fragen steht meist auch die bisherige Wohnung zur Auflösung an. Dieser Ratgeber zeigt eine sinnvolle Reihenfolge: vom Zimmer im Heim über die Kündigung bis zur Räumung und Übergabe.
Schritt 1: Erst das Zimmer, dann die Wohnung
Bevor über die Wohnung entschieden wird, sollte feststehen, was ins neue Zuhause mitkommt. Klären Sie mit der Einrichtung:
- Wie groß ist das Zimmer, gibt es einen Grundriss?
- Welche eigenen Möbel sind erlaubt, welche sind vorhanden?
- Gibt es Vorgaben zu Elektrogeräten, etwa zur Prüfung?
- Wie viel Stauraum steht zur Verfügung?
Ein vertrauter Sessel, eine Kommode, Bilder, Fotos und die eigene Bettwäsche können das Ankommen sehr erleichtern. Wählen Sie diese Dinge gemeinsam mit der betroffenen Person aus, soweit das möglich ist.
Schritt 2: Die betroffene Person einbeziehen
Es ist ihr Haushalt und ihr Leben. Auch wenn die Organisation bei den Angehörigen liegt, sollten Wünsche ernst genommen werden. Was soll an wen weitergegeben werden? Welche Gegenstände sind besonders wichtig? Hinweise für einen respektvollen Umgang gibt Senioren beim Entrümpeln unterstützen. Bei Demenz gelten besondere Hinweise, siehe Entrümpeln bei Demenz.
Schritt 3: Vollmacht und Zuständigkeit
Wer für die betroffene Person Verträge kündigt oder eine Räumung beauftragt, braucht in der Regel eine entsprechende Vollmacht oder ist als rechtliche Betreuung bestellt. Klären Sie das früh, denn ohne Berechtigung können Vermieter oder Vertragspartner Erklärungen zurückweisen.
Schritt 4: Kündigung der Mietwohnung
Für Mieter gilt in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB, sofern im Mietvertrag nichts für Mieter Günstigeres vereinbart ist. Planen Sie diese Frist ein und sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter. Manchmal ist eine einvernehmliche frühere Beendigung möglich, etwa wenn ein Nachmieter bereitsteht. Halten Sie eine solche Vereinbarung schriftlich fest.
Eigentumswohnung oder Haus
Bei Eigentum entfällt die Kündigung. Dann stellt sich die Frage nach Verkauf, Vermietung oder vorübergehendem Leerstand. Siehe Immobilie verkaufen: Vorbereitung und Leerstand.
Schritt 5: Unterlagen und Wertsachen sichern
Auch beim Umzug ins Heim müssen wichtige Dokumente mit: Ausweis, Krankenkassenkarte, Vollmachten, Renten- und Versicherungsunterlagen, Bankunterlagen. Wertsachen sollten sicher verwahrt werden. Eine Orientierung bietet Dokumente und Wertsachen sichern.
Schritt 6: Verteilen, verkaufen, spenden
Was nicht mit ins Heim kommt, kann an Familienmitglieder gehen, verkauft oder gespendet werden. Gut erhaltene Möbel können gegebenenfalls bei der Räumung angerechnet werden, siehe Wertanrechnung.
Schritt 7: Verträge umstellen
- Strom, Gas, Telefon, Internet kündigen
- Rundfunkbeitrag und Zeitungen ummelden oder kündigen
- Adressänderung bei Bank, Rentenversicherung, Krankenkasse
- Post nachsenden lassen
Schritt 8: Räumung und Übergabe
Wenn alles Wichtige versorgt ist, übernimmt ein Fachbetrieb den Rest. Der Termin sollte so liegen, dass die Wohnung zum Mietende übergeben werden kann. Nach Absprache wird besenrein übergeben, siehe Was bedeutet besenrein? und Checkliste Mietwohnung.
Zeitlicher Ablauf zur Orientierung
- Zimmer und Mitnahme klären
- Vollmachten prüfen
- Mietvertrag kündigen
- Umzug ins Heim
- Verteilen und Verwerten
- Räumung
- Übergabe an Vermieter
Oft kommt der Umzug kurzfristig. Dann hilft es, zuerst nur das Zimmer einzurichten und die Wohnung in den Wochen danach in Ruhe aufzulösen.
Unsere Unterstützung
Wir räumen respektvoll und stimmen den Termin auf Ihr Mietende ab. Wenn Sie wollen, transportieren wir auch einzelne Möbel, die ins Heim mitkommen sollen. Sprechen Sie das bei der Besichtigung an. Fragen Sie über das Kontaktformular, telefonisch unter 06431 9459011 oder per WhatsApp an 0160 6200 298 an, oder buchen Sie über Termin buchen. Mehr zur Haushaltsauflösung.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt?
Für Mieter in der Regel die gesetzliche Frist nach § 573c BGB, sofern nichts Günstigeres vereinbart ist.
Wer darf die Wohnung kündigen?
Die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte bzw. bestellte Person.
Bringen Sie Möbel ins Heim?
Fragen Sie uns bei der Besichtigung danach.
Muss ich bei der Räumung anwesend sein?
Nein, eine Schlüsselübergabe ist möglich.
Was passiert mit Fundstücken?
Wir legen sie nach Absprache beiseite.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?
Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.