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Kosten & Preise

Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können unter Umständen steuerlich berücksichtigt werden. Ein Überblick – ohne Steuerberatung zu ersetzen.

Kurz gesagt: Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können unter Umständen steuerlich berücksichtigt werden. Ein Überblick – ohne Steuerberatung zu ersetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Kosten geltend machen können, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt.
Eine Entrümpelung kostet Geld – da liegt die Frage nahe, ob sich ein Teil davon über die Steuererklärung zurückholen lässt. Die Antwort lautet: unter bestimmten Voraussetzungen ja. Maßgeblich ist vor allem § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge und zeigt, worauf Sie achten sollten.

Die Grundlage: § 35a EStG

§ 35a EStG regelt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das Gesetz sieht dabei Höchstbeträge vor. Den aktuellen Wortlaut finden Sie in den Quellen am Ende des Beitrags.

Wann eine Entrümpelung in Betracht kommt

Eine Entrümpelung kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten, wenn sie im Haushalt der steuerpflichtigen Person erbracht wird. Typische Beispiele sind die Räumung des eigenen Kellers, Dachbodens oder der eigenen Wohnung. Entscheidend ist der Bezug zum eigenen Haushalt.

Wichtige Voraussetzungen

  • Eigener Haushalt: Die Leistung muss in Ihrem Haushalt erbracht werden.
  • Rechnung: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung.
  • Unbare Zahlung: Die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Arbeitskosten: Begünstigt sind die Arbeitskosten, nicht Materialkosten oder reine Entsorgungsgebühren. Bitten Sie daher um einen gesonderten Ausweis der Arbeitskosten in der Rechnung.

Sonderfall: Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Komplizierter wird es, wenn die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen geräumt wird. Dann handelt es sich nicht um Ihren eigenen Haushalt. Ob und wie solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wer die Kosten trägt und ob sie den Nachlass betreffen. Hier ist eine Steuerberatung besonders wichtig. Allgemeine Informationen zur Kostentragung finden Sie in Wer bezahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Sonderfall: Umzug ins Pflegeheim

Auch bei der Auflösung eines Haushalts im Zusammenhang mit einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung stellen sich steuerliche Fragen. Lassen Sie sich hier individuell beraten. Den organisatorischen Ablauf beschreibt Umzug ins Pflegeheim: Was passiert mit der Wohnung?

Vermietete Immobilien und Gewerbe

Bei vermieteten Wohnungen oder gewerblichen Objekten gelten andere Regeln. Kosten können dort gegebenenfalls als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Rolle spielen. § 35a EStG betrifft dagegen den privaten Haushalt. Auch das sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären. Informationen zu unseren gewerblichen Leistungen finden Sie unter Gewerbe.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

  1. Lassen Sie sich vor Auftragserteilung bestätigen, dass die Rechnung Arbeitskosten gesondert ausweist.
  2. Bezahlen Sie per Überweisung.
  3. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf.
  4. Geben Sie die Kosten in der Steuererklärung im dafür vorgesehenen Bereich an.
  5. Klären Sie Sonderfälle vorab mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Missverständnisse

  • „Die ganze Rechnung ist absetzbar.“ In der Regel sind nur die Arbeitskosten begünstigt.
  • „Barzahlung reicht mit Quittung.“ Nein, die Zahlung muss unbar erfolgen.
  • „Jede Räumung zählt.“ Der Haushaltsbezug ist entscheidend.

Unsere Rechnung

Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung. Wenn Sie die Kosten steuerlich geltend machen möchten, sprechen Sie uns bei der Auftragserteilung an. Anfragen sind über das Kontaktformular, telefonisch unter 06431 9459011 oder per WhatsApp an 0160 6200 298 möglich. Eine kostenlose Besichtigung können Sie über Termin buchen vereinbaren. Allgemeines zu Preisen finden Sie auf Entrümpelung Kosten.

Was § 35a EStG regelt

Nach § 35a Abs. 2 EStG können Privatpersonen für haushaltsnahe Dienstleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen erhalten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten, nicht jedoch Materialkosten oder reine Entsorgungsgebühren. Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Voraussetzungen in der Praxis

  • Sie erhalten eine Rechnung, in der der Arbeitskostenanteil ausgewiesen ist.
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters, nicht in bar.
  • Die Arbeiten finden in Ihrem Haushalt statt, zu dem auch Keller, Dachboden oder Garage gehören können.

Sonderfall Nachlass

Bei der Räumung der Wohnung eines Verstorbenen ist die Rechtslage komplexer, weil es sich nicht um den eigenen Haushalt der Erben handeln muss. Ob und von wem die Kosten geltend gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Unterlagen aufbewahren

Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsnachweis auf. Das Finanzamt kann Belege anfordern. Auf Wunsch weisen wir den Arbeitskostenanteil in unserer Rechnung gesondert aus.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext sowie die Auskunft Ihrer Steuerberatung. Mehr zu den Kosten selbst lesen Sie im Beitrag Was kostet eine Entrümpelung?

Häufige Fragen

Kann ich eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Unter den Voraussetzungen des § 35a EStG können Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Welche Kosten sind begünstigt?

Grundsätzlich die Arbeitskosten, nicht Material- oder reine Entsorgungsgebühren.

Muss ich per Überweisung bezahlen?

Ja, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Gilt das auch für die Wohnung meiner verstorbenen Eltern?

Das ist ein Sonderfall, der individuell geprüft werden muss.

Weisen Sie Arbeitskosten gesondert aus?

Sprechen Sie uns bei der Beauftragung darauf an.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.