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Immobilie & Wohnungsübergabe

Hausverkauf nach Erbschaft: Die richtige Reihenfolge

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Geerbtes Haus mit Verkaufsschild

Erbschein, Bewertung, Entrümpelung, Verkauf: In welcher Reihenfolge Erben beim Hausverkauf vorgehen können.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie sich zu Erbrecht, Grundbuch und Steuern von Notariat, Anwaltschaft oder Steuerberatung beraten.
Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist mehr als ein normaler Immobilienverkauf. Bevor ein Käufer gefunden werden kann, müssen Erbfragen geklärt, Erben sich einig sein und das Haus geräumt werden. Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge angeht, spart Zeit und vermeidet Konflikte. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.

1. Erbnachweis besorgen

Um als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden und verkaufen zu können, brauchen Erben in der Regel einen Nachweis ihres Erbrechts. Das ist meist ein Erbschein oder ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klären Sie mit dem Nachlassgericht oder einem Notariat.

2. Einigung der Erben

Bei mehreren Erben gehört das Haus der Erbengemeinschaft. Ein Verkauf setzt grundsätzlich die Zustimmung aller voraus. Klären Sie früh, ob alle verkaufen möchten, ob jemand das Haus übernehmen will und wie Kosten und Erlös verteilt werden. Siehe Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft.

3. Haus sichern

Leerstehende Häuser brauchen Aufmerksamkeit: Versicherung prüfen und informieren, regelmäßig kontrollieren und lüften, Heizung im Winter frostsicher betreiben, Post leeren. Hinweise zum Leerstand gibt Leerstand vermeiden.

4. Persönliches und Unterlagen sichern

Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke müssen vor der Räumung gesichert werden. Für den Verkauf besonders wichtig sind Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, Unterlagen zu Heizung und Modernisierungen. Siehe Welche Unterlagen aus dem Nachlass aufbewahren?

5. Inventar verteilen und verwerten

Die Erben wählen Erinnerungsstücke aus. Wertvolles wird bewertet, verteilt oder verkauft. Gut erhaltene Möbel können gegebenenfalls bei der Räumung angerechnet werden.

6. Entrümpeln

Ist alles Wichtige versorgt, wird das Haus vollständig geräumt: Wohnräume, Keller, Dachboden, Garage, Schuppen, Garten. Eine leere Immobilie lässt sich besser besichtigen, bewerten und fotografieren. Mehr dazu in Immobilie leer verkaufen und Geerbtes Haus entrümpeln. Ob ein Verkauf mit Inventar eine Alternative ist, beschreibt Immobilie mit Inventar verkaufen?

7. Zustand bewerten lassen

Nach der Räumung ist der Zustand gut erkennbar. Eine Bewertung durch einen Makler oder Sachverständigen schafft eine realistische Preisgrundlage, die alle Erben nachvollziehen können.

8. Renovieren oder nicht?

Ob sich Renovierungen vor dem Verkauf lohnen, hängt vom Objekt und vom Markt ab. Oft reichen Kleinreparaturen. Größere Maßnahmen sollten gut abgewogen werden. Siehe Erst renovieren oder erst entrümpeln?

9. Verkauf vorbereiten und durchführen

Exposé, Fotos, Energieausweis, Besichtigungen, Kaufvertrag beim Notariat. Eine Übersicht gibt Immobilienverkauf vorbereiten.

Steuerliche Fragen

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können steuerliche Fragen eine Rolle spielen, etwa zur Erbschaftsteuer oder zur Besteuerung eines Veräußerungsgewinns. Die Rechtslage hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich vor dem Verkauf steuerlich beraten.

Die Reihenfolge auf einen Blick

  1. Erbnachweis
  2. Einigung der Erben
  3. Haus sichern
  4. Unterlagen und Persönliches sichern
  5. Inventar verteilen und verwerten
  6. Entrümpeln
  7. Bewerten
  8. Gegebenenfalls renovieren
  9. Verkaufen

Unsere Unterstützung

Wir räumen das geerbte Haus vollständig und abgestimmt auf Ihren Verkaufszeitplan. Fragen Sie über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06431 9459011 an, oder buchen Sie eine kostenlose Besichtigung über Termin buchen. Mehr zur Haushaltsauflösung.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Erbschein?

Meist ist ein Erbnachweis nötig; welcher, klären Sie mit Nachlassgericht oder Notariat.

Müssen alle Erben zustimmen?

Beim Verkauf grundsätzlich ja.

Wann wird geräumt?

Nach dem Sichern von Unterlagen und dem Verteilen des Inventars, vor der Bewertung.

Fallen Steuern an?

Das hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten.

Räumen Sie auch Garten und Garage?

Ja, nach Absprache.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.