Gewerbe & Verwaltung
Räumung bei Insolvenz: Was zu beachten ist
Bei einer Insolvenz entscheidet nicht mehr allein der Unternehmer. Wer beauftragt und was gilt.
Hinweis: Keine Rechtsberatung.
Verfügungsbefugnis
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter über. Räumungen erfolgen daher in Abstimmung mit ihm.
Verwertung zuerst
Verwertbares wird in der Regel vorher verwertet.
Räumung
Nach Freigabe räumen wir die Restbestände und dokumentieren auf Wunsch.
Häufige Fragen
Wer beauftragt?
In der Regel der Insolvenzverwalter.
Wird dokumentiert?
Auf Wunsch.
Arbeiten Sie für Verwalter?
Sprechen Sie uns an.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?
Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.