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Gewerbe & Verwaltung

Räumung bei Insolvenz: Was zu beachten ist

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20262 Min. Lesezeit

Geschlossener Betrieb nach Insolvenz

Bei einer Insolvenz entscheidet nicht mehr allein der Unternehmer. Wer beauftragt und was gilt.

Hinweis: Keine Rechtsberatung.

Verfügungsbefugnis

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht auf den Insolvenzverwalter über. Räumungen erfolgen daher in Abstimmung mit ihm.

Verwertung zuerst

Verwertbares wird in der Regel vorher verwertet.

Räumung

Nach Freigabe räumen wir die Restbestände und dokumentieren auf Wunsch.

Häufige Fragen

Wer beauftragt?

In der Regel der Insolvenzverwalter.

Wird dokumentiert?

Auf Wunsch.

Arbeiten Sie für Verwalter?

Sprechen Sie uns an.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.