Gewerbe & Verwaltung
Praxisauflösung: Was Ärzte und Therapeuten beachten sollten
Patientenakten, Medizingeräte, Mietvertrag: Bei einer Praxisauflösung gibt es Besonderheiten.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Klären Sie Aufbewahrungspflichten mit Ihrer Kammer.
Patientenakten
Nach § 630f BGB ist die Patientenakte in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit andere Vorschriften nichts anderes bestimmen. Akten dürfen daher nicht einfach entsorgt werden.
Medizingeräte
Verkauf, Rücknahme durch Hersteller oder fachgerechte Entsorgung.
Räumung
Möbel, Einrichtung und Rückbau nach Mietvertrag. Mehr zur Praxisauflösung.
Häufige Fragen
Vernichten Sie Patientenakten?
Nur nach Ablauf der Fristen und datenschutzgerecht über geeignete Dienstleister.
Nehmen Sie Behandlungsstühle mit?
Bei der Besichtigung klären.
Wie lange dauert es?
Meist ein bis zwei Tage.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?
Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.