Zum Inhalt springen
← Alle Ratgeber

Kosten & Preise

Entrümpelung und Versicherung: Wer haftet bei Schäden?

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Treppenhaus beim Abtransport von Möbeln

Beim Tragen schwerer Möbel kann etwas beschädigt werden. Welche Fragen Sie zur Versicherung vorab klären sollten.

Bei einer Entrümpelung wird getragen, demontiert und transportiert. Dabei kann trotz aller Sorgfalt etwas beschädigt werden: ein Kratzer im Treppenhaus, eine beschädigte Türzarge, ein zerbrochenes Fenster. Wer haftet dann? Dieser Ratgeber erklärt die Grundzüge und gibt Hinweise, wie Sie sich als Auftraggeber absichern.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.

Typische Schadensrisiken

  • Kratzer oder Dellen an Wänden, Türen und Zargen
  • Beschädigungen im Treppenhaus oder am Geländer
  • Schäden an Bodenbelägen
  • Beschädigte Gegenstände, die eigentlich bleiben sollten
  • Schäden am Fahrzeug oder Eigentum Dritter beim Be- und Entladen

Grundsatz: Wer den Schaden verursacht

Allgemein gilt im Zivilrecht, dass derjenige für einen Schaden einsteht, der ihn schuldhaft verursacht hat. Bei einer beauftragten Entrümpelung ist das in der Regel der Dienstleister, wenn seine Mitarbeitenden den Schaden verursachen. Deshalb ist es wichtig, dass ein Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, die solche Schäden abdeckt.

Warum die Betriebshaftpflicht wichtig ist

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen und damit indirekt auch Sie. Kommt es zu einem Schaden, kann er über die Versicherung reguliert werden, statt dass Sie mühsam Ansprüche durchsetzen müssen. Fragen Sie daher bei jedem Anbieter nach einer bestehenden Versicherung. Das ist eines der Kriterien in Seriöse Entrümpelungsfirma erkennen: 12 Kriterien.

Selbst entrümpeln: Wer haftet dann?

Wenn Sie selbst oder Freunde und Familie räumen, tragen Sie das Risiko selbst. Schäden im Treppenhaus einer Mietwohnung können zu Forderungen des Vermieters führen. Ob Ihre private Haftpflichtversicherung greift, hängt von Ihrem Vertrag ab. Verletzungen von Helfern sind ein weiteres Thema, das oft unterschätzt wird. Einen Vergleich beider Wege finden Sie in Entrümpelung selbst machen oder Firma beauftragen?

So beugen Sie Schäden vor

  1. Vorher dokumentieren: Machen Sie vor Beginn Fotos vom Treppenhaus, von Türen und Böden. So lässt sich später nachvollziehen, welche Schäden bereits vorhanden waren.
  2. Empfindliche Bereiche benennen: Weisen Sie auf neue Böden, empfindliche Treppen oder wertvolle Gegenstände hin.
  3. Klar markieren, was bleibt: Gegenstände, die nicht mitgenommen werden, sollten eindeutig gekennzeichnet oder in einen separaten Raum gestellt werden.
  4. Hausverwaltung informieren: In Mehrfamilienhäusern hilft es, die Hausverwaltung und die Nachbarn über den Termin zu informieren.
  5. Wege freihalten: Freie Laufwege reduzieren das Risiko von Stößen und Stürzen.

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?

  1. Schaden sofort mit Fotos dokumentieren
  2. Den Verantwortlichen vor Ort ansprechen und den Schaden gemeinsam festhalten
  3. Den Schaden schriftlich melden
  4. Bei Mietwohnungen den Vermieter informieren
Je früher ein Schaden dokumentiert wird, desto einfacher lässt er sich regulieren.

Und wenn bei der Räumung Fundstücke auftauchen?

Nicht nur Schäden, auch Fundstücke sollten klar geregelt sein. Werden Bargeld, Schmuck oder Dokumente gefunden, legen wir sie nach Absprache für Sie beiseite. Wie Sie Wichtiges vorher sichern, beschreibt Dokumente und Wertsachen vor der Entrümpelung sichern.

Der Vertrag als Grundlage

Ein schriftliches Angebot und eine Auftragsbestätigung legen fest, welche Leistungen erbracht werden und in welchem Zustand das Objekt hinterlassen wird. Das schafft Klarheit für beide Seiten, auch im Schadensfall. Was in ein gutes Angebot gehört, steht in Festpreis bei der Entrümpelung.

Ihre Anfrage

Sie haben Fragen zum Ablauf oder zur Absicherung? Melden Sie sich über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06431 9459011. Eine kostenlose Besichtigung können Sie direkt über Termin buchen vereinbaren. Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie unter Haushaltsauflösung.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn das Team etwas beschädigt?

In der Regel der Dienstleister, wenn er den Schaden verursacht hat. Fragen Sie nach einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Sollte ich vorher Fotos machen?

Ja, das erleichtert die Klärung, falls später Fragen auftauchen.

Greift meine private Haftpflicht, wenn ich selbst räume?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Fragen Sie Ihre Versicherung.

Was passiert mit versehentlich mitgenommenen Gegenständen?

Markieren Sie klar, was bleibt. So lässt sich das in der Regel vermeiden.

Wie melde ich einen Schaden?

Sofort vor Ort ansprechen, mit Fotos dokumentieren und schriftlich melden.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.