Gewerbe & Verwaltung
Akten und Datenträger bei der Räumung: Datenschutz beachten
Personenbezogene Daten dürfen nicht im Container landen. Wie Akten und Datenträger sicher behandelt werden.
Hinweis: Keine Rechtsberatung.
Grundsätze
Die DSGVO verlangt geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 5, Art. 32). Das gilt auch bei der Entsorgung.
Fristen prüfen
Vor der Vernichtung gesetzliche Aufbewahrungsfristen klären.
Vernichtung
Akten und Datenträger über zertifizierte Vernichtungsdienstleister, Sicherheitsstufen nach DIN 66399.
Häufige Fragen
Vernichten Sie Akten selbst?
Sprechen Sie uns an; die Vernichtung erfolgt über geeignete Fachbetriebe.
Reicht Festplatte formatieren?
Nein, sicher löschen oder physisch vernichten.
Gibt es Nachweise?
Vernichtungsbetriebe stellen in der Regel Zertifikate aus.
Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?
Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.
Quellen und weiterführende Informationen
- DIN 66399 – Vernichtung von Datenträgern