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Gewerbe & Verwaltung

Akten und Datenträger bei der Räumung: Datenschutz beachten

Redaktion Leerraum EntrümpelungVeröffentlicht am 30. Oktober 2026Aktualisiert am 30. Oktober 20262 Min. Lesezeit

Aktenordner und Festplatten zur Vernichtung

Personenbezogene Daten dürfen nicht im Container landen. Wie Akten und Datenträger sicher behandelt werden.

Hinweis: Keine Rechtsberatung.

Grundsätze

Die DSGVO verlangt geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 5, Art. 32). Das gilt auch bei der Entsorgung.

Fristen prüfen

Vor der Vernichtung gesetzliche Aufbewahrungsfristen klären.

Vernichtung

Akten und Datenträger über zertifizierte Vernichtungsdienstleister, Sicherheitsstufen nach DIN 66399.

Häufige Fragen

Vernichten Sie Akten selbst?

Sprechen Sie uns an; die Vernichtung erfolgt über geeignete Fachbetriebe.

Reicht Festplatte formatieren?

Nein, sicher löschen oder physisch vernichten.

Gibt es Nachweise?

Vernichtungsbetriebe stellen in der Regel Zertifikate aus.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Wir sehen uns die Räume bei einer kostenlosen Besichtigung an und erstellen ein unverbindliches Festpreisangebot.

Quellen und weiterführende Informationen